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Feuerlöscher und Infos [ Pulver-Schaum-Fett ]
Vorschriften in Sachen Feuerlöscher für Privat
Feuerlöscher im Privathaus oder in der Wohnung sind nach heutigen gültigen Verordnungen und Vorschriften nicht mehr gefordert.Eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzfähigkeit durch einen Sachverständigen ist jedoch zu empfehlen.
(Die letzte gültige Vorschrift zum Vorhalten eines Feuerlöschers war die Verordnung über die Lagerung wassergefährdender Stoffe, wonach bei Lagerung von mehr als 1000 Liter Heizöl, in einem nicht eigenen Heizöllagerraum, ein Feuerlöscher für die Brandklassen A-B-C mit mindestens 6 kg Inhalt in der Nähe der Lagerbehälter gefordert wurde, bis 1994 bei Eintrag in Bauplan).
Ausnahme: vorgeschrieben wird ein 6 kg A-B-C Feuerlöscher bei überirdischen Flüssiggastanks.
Ausnahme: die Baubehörde kann bei Gebäuden mit besonderer Bedeutung oder bei besonderer Gefährdung im Rahmen der Bauzulassung oder einer Brandbeschau auch bei Privathäusern unter anderem Feuerlöscher vorschreiben.
Privater Brandschutz - Eine notwendige Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Familie und des Eigentums
Feuer zerstört jedes Jahr enormes Privatvermögen. Die Statistik besagt, dass die jährlichen Schäden bei ca. 3 Milliarden Euro liegen. Darüber hinaus verlieren jedes Jahr ca. 600 Menschen ihr Leben durch Brände. Nicht statistisch erfasst sind unzählige Verletzungen die sich die Menschen bei Bränden zuziehen. Rund 320.000 mal rückten die Feuerwehren in Deutschland anno 2001 zum Einsatz aus. Bei jedem vierten Einsatz ist im Durchschnitt ein Privathaushalt betroffen. Unachtsamkeit und mangelnde Vorsicht sind die Ursache der meisten Brände, die oftmals leicht verhindert bzw. beim Entstehen mit einem funktionsfähigen Feuerlöscher schnell gelöscht werden könnten.
Auch Mieter sind von Bränden betroffen!
Insbesondere Mieter sind völlig unzureichend auf einen möglichen Brand vorbereitet. Der Hauptgrund für den mangelnden Brandschutz liegt darin, dass viele Mieter der Meinung sind, dass die Ausstattung der Mietshäuser mit Feuerlöschern im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Eine Maßnahme, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und tatsächlich im Ermessen des Vermieters liegt.
Doch Brände entstehen vorwiegend in den Wohnungen und selten in den allgemeinen Bereichen wie Treppenhäusern, Fluren oder Kellern.
Rauchmelder montieren, den richtigen Feuerlöscher anschaffen und Fluchtwege sicherstellen.
Viele Mieter verlassen sich im Ernstfall auf fremde Hilfe, obwohl eigener Brandschutz weder unerschwinglich noch übermäßig aufwändig ist. Deshalb sollten Mieter sowohl über die Anschaffung von Rauchmeldern, Feuerlöscher und gegebenenfalls geeignete Fluchthilfsmittel nachdenken.
Der Rauchmelder
Stellt sicher, dass eine frühzeitige Warnung bei Rauchentwicklung ein rechtzeitiges Eingreifen oder Verlassen des Gefahrenbereiches möglich ist.
Der Feuerlöscher
Das einzige wirklich zuverlässige, sichere Mittel zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes, vorausgesetzt das Gerät ist regelmäßig gewartet (was für das Auto der TÜV ist, ist beim Feuerlöscher die Instandhaltung). Denn beides muss funktionieren!
Fluchthilfsmittel
Die eventuell benötigten Fluchthilfsmittel hängen natürlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine betriebsbereite Taschenlampe, vorher vereinbarte Fluchtwege (unter Berücksichtigung dessen, dass die normalen Wege im Haus oder Wohnung eventuell nicht genutzt werden können), einen vereinbarten Treffpunkt.
Richtiges Verhalten im Brandfall ( am besten mal Üben )
darauf, dass Sie beim Löschversuch, weder Ihr Leben noch das Leben anderer gefährden.
somit, dass der Feuerlöscher bereits nach kurzer Zeit leer ist.
Hierdurch vermeiden Sie ein eine mögliche Wiederentzündung.
Gefahrenquellen ausschalten
In jedem Haushalt gibt es zahlreiche Brandquellen, denen wir uns nicht bewusst sind oder deren Existenz wir mit dem Gedanken "es wird schon nichts passieren" oft verdrängen.
Doch überall, wo ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen. Und brennbare Stoffe gibt es im Haushalt zu genüge. Denn brennbare Stoffe sind nicht nur leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Gase, sondern auch feste Stoffe wie Holz, Textilien oder Kunststoffe und somit annähernd der gesamte Hausstand. Daher ist bei der aktiven Brandverhütung besonders auf mögliche Zündquellen zu achten. Auch hier gilt, dass eine Zündquelle nicht nur eine offene Flamme sein muss. Ob Bügeleisen, Wäschetrockner oder Elektrogeräte, die im "Stand-by-Betrieb" laufen, zur Zündquelle kann jeder Gegenstand werden, der Wärmeenergie abgibt.